Beratung

Wie können wir helfen?

WhatsApp

Mo – Fr von 14 – 16 Uhr

Telefon

0521.106 7360 oder 0521.106 7352
(Mo – Fr von 09:00 – 16:00 Uhr)

E-Mail

info@boys-day.de

Boys'Day – Jungen-Zukunftstag in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird das breite Spektrum am Boys'Day durch den Lenkungskreis Girls'Day/Boys'Day ermöglicht.

Kooperationspartner für den Boys'Day im Südwesten sind das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Baden-Württemberg, die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW), das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft, der Baden-Württembergische lndustrie- und Handelskammertag, der Baden-Württembergische Handwerkstag e.V., die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V., die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg sowie der Städte-, der Gemeinde- und der Landkreistag Baden-Württemberg.

Versicherung

Wenn der Boys'Day als Schulveranstaltung durchgeführt wird, sind die Schüler über die Schule gesetzlich unfallversichert. Ist das besuchte Angebot im Boys'Day-Radar eingetragen, sind die Jungen über eine zusätzliche, sog. subsidiäre Versicherung unfallversichert, die greift, falls es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt.

Bei Personen- und Sachschäden in dem besuchten Betrieb oder der besuchten Einrichtung haftet normalerweise die Familienhaftpflicht. Auch hier gilt: ist das besuchte Angebot im Boys'Day-Radar eingetragen, sind die Jungen zusätzlich versichert, wenn es keine Familienhaftpflicht gibt. Ausführliche Informationen zur Versicherung im Rahmen des Boys'Day unter Rechtliches + Organisatorisches.

Für die teilnehmenden Jungen wird dieser Tag als schulische Veranstaltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet, aus versicherungstechnischen Gründen muss ein formloser Antrag an die Schulleitung eingereicht werden. Im Anschluss an die Veranstaltung ist eine Teilnahmebestätigung in der Schule einzureichen.

Artikel teilen