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Boys'Day – Jungen-Zukunftstag in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird das breite Spektrum am Boys'Day durch den Lenkungskreis Girls'Day/Boys'Day ermöglicht.

Unter der Koordination der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit sind in diesem der Deutsche Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg, die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, die Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag, der Baden-Württembergischen Handwerkstag, das Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft, die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg sowie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vertreten.

Versicherung

Wenn der Boys'Day als Schulveranstaltung durchgeführt wird, sind die Schüler über die Schule gesetzlich unfallversichert. Ist das besuchte Angebot im Boys'Day-Radar eingetragen, sind die Jungen über eine zusätzliche, sog. subsidiäre Versicherung unfallversichert, die greift, falls es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt.

Bei Personen- und Sachschäden in dem besuchten Betrieb oder der besuchten Einrichtung haftet normalerweise die Familienhaftpflicht. Auch hier gilt: ist das besuchte Angebot im Boys'Day-Radar eingetragen, sind die Jungen zusätzlich versichert, wenn es keine Familienhaftpflicht gibt. Ausführliche Informationen zur Versicherung im Rahmen des Boys'Day unter Rechtliches + Organisatorisches.

Für die teilnehmenden Jungen wird dieser Tag als schulische Veranstaltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet, aus versicherungstechnischen Gründen muss ein formloser Antrag an die Schulleitung eingereicht werden. Im Anschluss an die Veranstaltung ist eine Teilnahmebestätigung in der Schule einzureichen.

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