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Boys'Day in Mecklenburg-Vorpommern

Der Boys'Day wird in Mecklenburg-Vorpommern nach bundesweitem Vorbild durchgeführt.

Schulfreistellung und Versicherungsschutz

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur befürwortet die Teilnahme der Schüler am Boys'Day.

Für die teilnehmenden Jungen wird dieser Tag als schulische Veranstaltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet. Im Anschluss an die Veranstaltung ist die Teilnahmebestätigung in der Schule vorzulegen. Es ist darauf zu achten, dass Jungen nur Berufsfelder kennenlernen, in denen überwiegend Frauen arbeiten. Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, ist einem Freistellungsantrag statt zu geben. Eine Beschränkung auf einzelne Jahrgangsstufen ist nicht wünschenswert, obliegt allerdings der Schulleitung.

Der Boys'Day ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur "Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern" vom 12.07.2021 verankert. (Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen)

Wenn der Boys'Day als Schulveranstaltung durchgeführt wird, sind die Schüler über die Schule gesetzlich unfallversichert. Ist das besuchte Angebot im Boys'Day-Radar auf der offiziellen Website www.boys-day.de eingetragen, sind die Jungen über eine zusätzliche, sog. subsidiäre Versicherung unfallversichert, die greift, falls es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt.

Bei Personen- und Sachschäden in dem besuchten Betrieb oder der besuchten Einrichtung haftet normalerweise die Familienhaftpflicht. Auch hier gilt: ist das besuchte Angebot im Boys'Day-Radar eingetragen, sind die Jungen zusätzlich versichert, wenn es keine Familienhaftpflicht gibt.

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